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 TPO VERBOT ab 01.09.2025

Die EU-Verordnung (EU) 2025/877 verbietet ab 01. September 2025 den Inhaltsstoff TPO


Quelle der EU-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025R0877


Dieser Stoff darf nicht mehr in kosmetischen Mitteln verwendet werden.


Unstrittig ist, daß wir als Hersteller und Händler diesen Inhaltsstoff nicht mehr in unseren Produkten verwenden dürfen und folglich auch nicht mehr ab 01.09.2025 verkaufen dürfen.


Die KVO gilt prinzipiell immer nur für Hersteller und Händler von kosmetischen Produkten. Ein Kosmetikstudio gilt im Sinne der KVO nur als Verbraucher - und wenn eine Verordnung auch die Verbraucher betreffen soll, dann muß das in der Verordnung auch genannt sein.  Ist es aber nicht!



Nachdem die Verbraucher in der Verordnung nicht genannt sind betrifft es das Kosmetikstudio schlichtweg nicht. Daher teile ich die selbe Meinung wie eine Rechtsantwaltskanzlei aus Augsburg, die sich u. a. auf das Produktrecht speziallisiert hat und diesen Fall rechtlich, ganz detailliert im nachfolgenden Link  "zerpflückt" hat.    Die Aussage der Rechtsanwaltskanzlei im Sinne der Verordnung ist, daß TPO-haltige Produkte die vor dem 01.09.2025 von einem Kosmetikinstitut gekauft wurden, auch nach diesem Zeitpunkt weiter verarbeitet und aufgebraucht werden dürfen. 


Hier der fachlich fundierte Link:  Änderung der Kosmetikverordnung: Dürfen Nagelstudios TPO-haltige Produkte wirklich nicht mehr verwenden? Eine juristische Einordnung - Die Produktkanzlei 


Leider ist das ganze auch einfach mal eine individuelle Interpretation / Auslegung von der prüfenden Person die Dich rein theoretisch prüfen könnte. 

Ein Prüfer, beispielsweise des Gesundheitsamt Dachau kann dies also anders sehen und auslegen als ein Prüfer vom Gesundheitsamt in München oder anderen. 

Von deren individuellen Auslegung und damit Entscheidung bist Du alleinig abhängig.


Eine 100%-ige Rechtssicherheit hast Du damit immer, sofern Du ab 01.09.2025 TPO-haltige Produkte nicht mehr weiterverarbeitest und somit auch nicht mehr in „der Schublade Deiner Arbeitsmaterialien“ hast.   


TPO-haltige Produkte bei abc-nailstore: Da das TPO-Verbot nicht einfach über Nacht gekommen ist, wird schon seit 2 bis 3 Jahren in allen Nach- und Neuproduktionen kein  TPO mehr verwendet. 


Dies bedeutet, daß beispielsweise unsere Topseller-Produkte, die häufig nachproduziert werden müssen vielleicht schon 3 Jahre lang TPO-frei sind.  Andererseits bedeutet das aber auch das Gele/Farbgele die seltener verkauft werden die letzte Abfüllung vielleicht vor 4-5 Jahren war (also TPO-haltig ist) und Du zuletzt erst vor  einem Jahr gekauft hast.   


Damit wird Dich dieses Thema bei Deinen häufig (nach-)gekauften Produkte kaum betreffen, bei den selten genutzten Produkten vielleicht aber schon.  

Denn abc-nailstore hat ebenso wie die meisten Qualitäts-Hersteller diesen besten (teuersten) und marktgängigsten Foto-Initiator (TPO) in nahezu allen Gelen und lichthärtenden Nagellacken verwendet.


Auf allen abc-Produkten findest Du auf dem Produkt die Inhaltsstoffe (INGREDIENTS) klein gedruckt und kannst damit selbst verbindlich nachlesen und prüfen ob Dein Produkt noch 


- Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide  oder

- Diphenyl (2, 4, 6-trimethylbenzoyl) phosphine Oxide oder

- (2,4,6-trimethylbenzoyl) phosphine Oxide 

enthält.

 

Kleiner Tip dazu: mit einer Lupe liest es sich leichter, da es aus platzgründen extrem klein aufgedruckt ist.


Sobald die Produktbezeichnung nur geringfügig abweicht, handelt es sich um die weiterhin zugelassenen "TPO-L", "TMO" oder "BAPO".



Allgemeines zum Thema 

„Prüfung durch das örtliche Gesundheitsamt“:


Solltest Du ein Homestudio im Nebengewerbe betreiben ist im Regelfall eine schriftliche Ankündigung erforderlich, ansonsten kann ohne Ankündigung, also spontan  geprüft werden, sofern Du ein Ladenlokal hast oder dies als Hauptgewerbe betreibst.


Auf welchen Fokus setzen die meisten Prüfungen des Gesundheitsamt? 

Ganz klar auf das zentrale Thema „Hygiene“   

Das Gesundheitsamt ist hauptsächlich in Betrieben der Lebensmittelindustrie unterwegs wie in Metzgereien, Bäckereien, Supermärkten und Landwirtschaft um dort Hygiene-Standards zu kontrollieren.    


Sehr selten wird kurzzeitig der Fokus auf die Branche Kosmetik und Friseur gelegt um dann Prüfungen vorzunehmen die meistens nur die Hygiene betreffen. 

Auf diesen Bereich sind die Prüfer wirklich Speziallisten. Andere Themenbereiche wie Inhaltsstoffe/Produkt-Deklarierung können zwar ebenso geprüft werden, scheint aber nicht die Regel zu sein.



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